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11. Februar 2010

Neue Vorschriften für den Nummernbereich (0)180

Kategorie: Telefonkonferenz, Mobilfunk — Redaktion: Telefonkonferenz

(http://www.in-telegence.net/205.0.html; 04.02.2010)

Köln, 04. Februar 2010 - Bereits am 04.08.2009 ist das Gesetz zur Änderung des Telekommunikations-gesetzes (BGBl 2009, Teil I Nr. 49) in Kraft getreten. Nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist zur Umsetzung treten nunmehr am 01.03.2010 auch die gesetzlichen Neuregelungen zum Nummernbereich
(0)180 in Kraft:
 

Ab 01.03.2010 gelten für den Nummernbereich (0)180 folgende neue Regelungen: 

  • Der Begriff „Shared Cost“ entfällt. Dienste, die im Nummernbereich (0)180 angeboten werden, heißen von diesem Zeitpunkt an „Service-Dienste“. 

  • Erstmals gelten gesetzliche Preishöchstgrenzen für (0)180-Service-Dienste. Anrufe aus Festnetzen dürfen dem Anrufer mit maximal 0,14 Euro pro Minute oder 0,20 Euro pro Anruf und Anrufe aus Mobilfunknetzen mit maximal  0,42 Euro pro Minute oder 0,60 Euro pro Anruf berechnet werden. 

  • Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, für jede Rufnummerngasse ((0)180-1 bis (0)180-5) die Art der Tarifierung, pro Minute oder pro Anruf, für Anrufe aus den Mobilfunknetzen festzulegen. Durch Amtsblatt-Verfügung Nr. 26/2009  hat sie bis auf Weiteres bestimmt, dass alle Anrufe aus den Mobilfunknetzen pro Minute abzurechnen sind, und zwar auch dann, wenn die Anrufe aus dem Festnetz pro Anruf abgerechnet werden. Die von der Bundesnetzagentur bereits in der Vergangenheit festgelegten Preise für die einzelnen Rufnummerngassen für Anrufe aus dem Festnetz gelten unverändert weiter. 

  • Ab 01.03.2010 müssen in der Werbung für (0)180-Service-Dienste insofern der Festnetzpreis (je Minute oder je Anruf) und der maximale Mobilfunkpreis pro Minute angegeben werden. Die Werbung für die einzelnen Rufnummerngassen kann hierbei beispielsweise wie folgt lauten: 

  • (0)180-1: 0,039 Euro pro Minute aus dem Festnetz,
    maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“ 

  • (0)180-2: 0,06 Euro pro Anruf aus dem Festnetz,
    maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“ 

  • (0)180-3: 0,09 Euro pro Minute aus dem Festnetz,
    maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“ 

  • (0)180-4: 0,20 Euro pro Anruf aus dem Festnetz,
    maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen“ 

  • (0)180-5: 0,14 Euro pro Minute aus dem Festnetz;
    maximal 0,42 Euro pro Minute aus den Mobilfunknetzen 

Die Preisangabe kann weiterhin auch in Cent erfolgen. Bei der Verwendung von Abkürzungen sollte darauf geachtet werden, dass es sich um amtliche Abkürzungen (z.B. EUR, €) handelt.

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